GIATEC GmbH
Ethik / Soziales
Ethik / Soziales
1. Verbot von Korruption
Jegliche Form von Korruption und Bestechung wird von GIATEC nicht toleriert. Es darf keine persönliche Beeinflussung oder Verpflichtung geschaffen werden. Nationales Recht ist immer einzuhalten. Keiner darf zur Beeinflussung einer Entscheidung mit Zuwendungen bedacht werden.
2. Einhaltung der Gesetze
Es gilt die Höchstarbeitszeit nach dem geltenden Arbeitsrecht (Arbeitszeitgesetz). Erlaubt ist eine Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden wöchentlich (maximal 60 Stunden einschließlich Mehrarbeit). Vorgeschriebene Pausen werden zugestanden und eingehalten.
3. Zahlung von gerechten Löhnen und Gehältern
Löhne und Gehälter richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, sowie den individualrechtlich geschlossenen Verträgen. Ein gerechtes und leistungsbezogenes Lohngefüge wird angestrebt.
4. Verbot von Zwangsarbeit und körperlicher Bestrafung
Disziplinarische Maßnahmen durch direkte oder indirekte Gewalt sind verboten. Niemals darf ein Arbeitnehmer eingeschüchtert oder zur Arbeit gezwungen werden. Dazu zählen auch verbale, psychische oder physische Gewalt, sowie Nötigung oder Belästigung (auch sexueller Art).
5. Verbot von Diskriminierung
Alle Arbeitnehmer sind gleich zu behandeln, unabhängig von: Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Rasse, Religion, politischer Meinung, jeglicher körperlichen oder geistigen Behinderung, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Eigenschaften, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation. Die Vereinigungsfreiheit wird anerkannt, soweit rechtlich zulässig.
6. Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen
Die Geschäftspartner ergreifen Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Unfällen. Arbeitnehmer werden in regelmäßigen Abständen zum Thema Arbeitssicherheit geschult. Jedem Arbeitnehmer stehen saubere Toiletten und Trinkwasser in ausreichender Menge zur Verfügung.
7. Verbot von Kinderarbeit
Mitarbeiter unter 15 Jahren dürfen keinesfalls eingestellt werden. Die Beschränkung von jugendlicher Beschäftigung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist einzuhalten.
8. Umweltschutz
Geltende Gesetze, Standards und Verfahren sind innerbetrieblich integriert und werden eingehalten und regelmäßig überwacht. Die Geschäftspartner arbeiten kontinuierlich an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen. Sie garantieren eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, besonders von gefährlichen Stoffen. Dies gilt auch für Abwasser und Emissionen.
Ansprechpartner
Herr Frank Papenheim
Tel: +49 2324 / 201 89 0
E-MAil: